Elektromobil als Hilfsmittel von der Krankenkasse

Ein E-Mobil, auch Elektromobil oder Elektroscooter genannt, kann wie ein Rollstuhl bei medizinischer Notwendigkeit vom Arzt verordnet werden. Wenn die gesundheitlichen Voraussetzungen vorliegen übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Vor dem Ausstellen der Hilfsmittelverordnung durch den Arzt sollte man sich im klaren sein, welche Art E-Mobil für einen persönlich geeignet ist. Hier kann ein gutes Sanitätshaus weiterhelfen, welches berät und verschiedene Modelle zum Testen bereithält.

Unterschiede bei Geschwindigkeit und Geländetauglichkeit

Die größten Unterschiede bestehen in der Geschwindigkeit (6 km/h oder 15 km/h) und in der Frage ob das Fahrzeug im Innenbereich oder im Außenbereich eingesetzt werden soll. E-Mobile bis 6 km/h können ohne Versicherung gefahren werden, während die schnelleren Fahrzeuge ab 6 km/h bis zu 15 km/h eine Haftpflichtversicherung benötigen (wie ein Mofa). Wer mit dem E-Mobil über Feldwege und Wiesen fahren möchte sollte ein entsprechendes geländegängiges Modell wählen.

Was übernimmt die Krankenkasse?

Die Krankenkasse übernimmt nur die Kosten für das medizinisch notwendige Modell. Das ist in der Regel ein einfaches Modell mit maximaler Geschwindigkeit von 6 km/h, welches für feste geteerte Wege gebaut wurde. Diese Elektrobile sind nicht gut geeignet, wenn unbefestigte Feldwege damit befahren werden sollen.

Außerdem muss der Fahrer das Fahrzeug führen können. Kritisch sieht die Krankekasse die Genehmigung der Kostenübernahme z.B. wenn starke Sehbehinderungen vorliegen. Wenn die Krankenkasse die Kosten übernimmt, dann ist sie auch für die Stromkosten, Wartung (z.B. Reifen, Akku) und Reparaturen zuständig. Das habe ich in diesem Beitrag über Elektrorollstühle erläutert:

Kostenübernahme für Strom und Wartung durch die Krankenkasse

 


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